Der Einsatz moderner Technologien ist sehr kostenträchtig. Um diese einerseits anbieten zu können, andererseits wegen der hohen Investition nicht aus wirtschaftlichen Gründen nur noch diese Behandlungsmöglichkeit dem Patienten vorschlagen zu “müssen”, habe ich mich mit einigen Fachkollegen aus der weiteren Umgebung im Lasermedizinzentrum am Krankenhaus Elmshorn zusammengeschlossen.
Die Behandlungen sind überwiegend schmerz- und nebenwirkungsarm möglich. Die wesentliche Komplikation stellen Pigmentveränderungen dar, vor allem wenn Patienten mit dunklerem Hauttyp nicht ausreichend auf Lichtschutz achten
Die Indikationen sind weitgehend nicht medizinischer Art, sodass den Patienten von vornherein klar gesagt werden muss, dass es sich um sog. “Individuelle Gesundheitsleistungen” ohne Erstattungsansprüche handelt. In einigen Fällen dürften Privatversicherten teilweise- oder selten auch komplett- die Honorarrechnung erstattet werden. Lediglich für Naevi flammei gibt es EBM- Abrechnungsziffern.
Selbstverständlich und notwendig sind in jedem Falle ausführliche Aufklärung und eine schriftliche Honorarvereinbarung (auf der Basis der GOÄ).
Deshalb ist immer eine Erstkonsultation in der allgemeinen Sprechstunde in Glückstadt notwendig. Dazu bitte ich die Patienten um telefonische Terminvereinbarung. Hilfreich ist es in diesen wie auch allen sonstigen Fällen für die Terminplanung, wenn schon bei der Anmeldung der Grund der Terminvereinbarung genannt wird.
Die Eingriffe werden ausschließlich nach Terminvereinbarung in unseren Räumen im Krankenhauses Elmshorn (Op- Trakt, 3. Stock) durchgeführt, Nachbehandlungen, sofern überhaupt notwendig, wieder in der Stammpraxis in Glückstadt.
Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Homepage des Lasermedizin-Zentrums Elmshorn unter
www.lasermedizin-zentrum-elmshorn.de